Beschränkte Fiskalvertretung
Beschränkte Fiskalvertretung
Wenn Sie sich bezüglich Einfuhrsendungen, die auf den Namen eines ausländischen Unternehmens gehen, vertreten lassen möchten, können Sie die Regelung „beschränkte Fiskalvertretung“ wählen.
Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf.
Die Vollmacht für beschränkte Fiskalvertretung finden Sie unter „Dokumente“ rechts im Fenster.
Direkte Vertretung
Seit Januar 2006 gibt es eine neue Regelung, die beinhaltet, dass Sie als Importeur/Exporteur einen Vertreter bestimmen, der als Anmelder für Ihre Ein- und Ausfuhrsendungen auftritt. Sie bleiben aber als Auftraggeber selbst für Ihre Zollanmeldung verantwortlich! Dieses Zollgesetz wurde den übrigen Mitgliedsstaaten angepasst, in denen diese Richtlinie schon länger gilt. Die Formulare finden Sie unter „Dokumente“ rechts im Fenster.
Direkte Vertretung erfordert Maßarbeit. Nehmen Sie diesbezüglich Kontakt mit uns auf.
Wir werden mit Ihnen die Voraussetzungen besprechen.

